Q&A: Ausschankgenehmigung Baden Württemberg?

Frage von Feli: Ausschankgenehmigung Baden Württemberg?
Hallo Zusammen,
hab da eine knifflige frage:
Wir sind ein Hobbyverein ( kein Eingetragener Verein)in einem kleinen Dorf mit 500 Einwohner. Da nicht viel los ist würden wir gerne mal in einem Container ( unser kleines Vereinsheim) ein Frühschoppen mit Bier und Kuchen veranstalten. Wir schätzen mit so ca 30 Personen!
Wir möchten nur die Unkosten wieder verlangen. Brauchen wir eine Genehmigung? Gibt es da Tricks? z.b mit geschlossenem Bier statt Kühlanlage? Oder auf Privat laufen lassen und ne Spende verlangen? Bin um jeden Rat dankbar! Vielen Dank für Eure Bemühungen.
Grüße Bobbele

Beste Antwort:

Answer by Tamara
Sobald für eine Leistung (besonders im Gastronomiebereich, denn Ausschank ist Ausschank) Geld ins Spiel kommt, ist das nicht mehr privat und muss als Veranstaltung angemeldet werden.

Unter anderem die MUSS-Verordnung für einen Ausschank:

Ausschankgenehmigung beim Ordnungsamt einholen.

Veranstalter-Haftpflichtversicherung abschliessen. (Ohne die gibt’s keine Ausschankgenehmigung).

Veranstaltung bei der GEMA anmelden. (Im Bereich Baden – Württemberg ist dafür die Gema in Stuttgart zuständig).

Feuerwehr, DRK, Ordnungskräfte bestellen.

Ihr könnt es als privates Fest ausgeben (Geburtstag, Taufe, Job, Verlobung etc.). Allerdings dürft Ihr dann offiziell keine Preisliste haben bzw. Geld verlangen.

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2 Kommentare bisher

  1. Peterwalter S am 15.11.2011

    Deine Frage beinhaltet eine Rechtsauskunft und das wäre Verboten.
    Aber Privat die sich zu Hause oder im Privat Garten Treffen und Feiern können Natürlich ihr Geld zusammen legen und dafür Einkaufen jegliche andere Formen kämmen einer Rechtsberatung gleich.Viel Freude beim Feiern.

  2. Peter K am 15.11.2011

    Also das Fest wird entspannnender als die notwendigen Vorarbeiten – das ist sicher.
    Ich höre schon jetzt den Amtsschimmel wiehern:
    Ausschankgenehmigung heißt für solche einmalige Events Gestattungserlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz und ist mindestens 10 Tage vor der geplanten Veranstaltung per Formular bei der Ordnungsbehörde einzureichen:
    Damen – Herren – WC
    fließendes Frischwasser – 2 Reinigungsbecken für Gläser
    Kuchen ! eine Person benötigt eine Bescheinigung, daß sie im Lebensmittelrecht unterwiesen ist – Unterweisung erfolgt in einem Kurs beim Gesundheitsamt
    Parkmöglichkeiten
    Sicherungsvorkehrungen
    Musik – Anmeldung bei der GEMA und und und …..
    Das alles kann man vermeiden, wenn man das als reine private Feier deklariert und/oder etwaige Gewinne beabsichtigt zu spenden.

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